Fast alle Grafiken sowie alle Fotografien sind urheberrechtlich geschützt. Sie müssen sich bewusst machen, dass Sie beim Teilen von Inhalten mit Foto auf Facebook (und allen anderen Netzwerken) fast immer gegen das Urheberrecht verstoßen. Das passiert bereits dann, wenn Sie einen Link teilen, zu dem ein kleines Vorschaubild angezeigt wird.
Welche Fotos und Grafiken können Sie nun teilen ohne gleich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu riskieren?
Erlaubt und sicher
- Mit selbst gemachten Fotos und Videos sind Sie auf der sicheren Seite.
- Achtung: Sind andere Personen auf Ihren Fotos zu sehen, müssen diese vor der Veröffentlichung um Erlaubnis gebeten werden! Denn jede Person besitzt das Recht an Ihrem Bild.
- Sie dürfen Fotos vom Fotodienst Flickr.com mit einer Creative Commons-Lizenz, die teilen erlaubt, nutzen. Sie müssen jedoch den Urheber namentlich nennen und schauen, ob die Lizenz die kommerzielle Nutzung zulässt. Mein Artikel hier erklärt Ihnen, welche Sucheinstellungen Sie vornehmen müssen.
Was dürfen Sie nicht teilen (obwohl gängige Praxis)?
Nicht erlaubt
- Wenn Sie Links zu Webseiten und Blogartikeln teilen, werden die auf Facebook mit einem Vorschaubild dargestellt. Beim Vorschaubild handelt es sich um eine Kopie, die nur mit Einwilligung des Urhebers erstellt werden darf.
- Sie dürfen keine Bilder von Prominenten teilen.
- Zitate, Songtexte, Gedichte, Buchausschnitte, Rezepte oder Bedienungsanleitungen unterliegen dem Urheberrecht. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Zitierten erlischt das Urheberrecht.
Was können Sie also tun, wenn Sie trotzdem weiterhin auf Facebook aktiv Inhalte teilen möchten?
- Nutzen Sie eigene Fotos oder erstellen Sie eigene Grafiken aus Bildern mit Text. Mit picmonkey geht das ganz einfach.
- Nutzen Sie nur Fotos mit der richtigen Creative Commons Lizenz.
- Folgen Sie Rechtsanwalt Schwenkes Empfehlung zum Teilen von Links und Social Media Nutzung allgemein:
Rechtsanwalt Schwenke: Kalkulieren Sie mit einem möglichen Urheberrechtsrisiko von 700 € im Jahr (Durchschnittliche Kosten für Anwaltskosten bei Abmahnung) Das heißt, rechnen Sie sich aus, ob es sich für das Geld lohnt auf die Vorschaubilder zu verzichten. Ich rate ohnehin jedem, der Social Media Marketing betreibt zu einer solchen Rücklage, da es praktisch kaum möglich ist, soziale Medien zu nutzen, ohne Urheberrechtsverstöße zu begehen.
Übernehmen Sie keine Vorschaubilder bei Links zu Stock-Bild-Archiven, Fotografenseiten, Galerien o.ä.
Achten Sie ferner darauf, dass die Linkquelle Empfehlungsbuttons enthält und damit zum Teilen auffordert. Dies gibt zwar keine 100%e Sicherheit, mindert aber die Gefahr erheblich.
Foto: Flickr – Giuli-O
Hallo, liebe Frau Holze,
ich hab mir wegen Fotos und so mal einen Ast abgegooglet :-). Was ich gefunden habe: pixabay.com erlaubt das Teilen auf Facebook. Die haben einen kleinen Passus „irgendwo“ in ihren AGB (der ist allerdings auf Englisch), wo sie sagen, dass man mit dem Teilen ihrer Fotos auf der sicheren Seite ist. Einzige Ausnahme: Personenfotos, auf denen der/die Betreffende erkennbar ist und einige öffentlich Gebäude, die nicht einfach fotografiert und verteilt werden dürfen (da gab´s, soweit ich mich erinnere, mal Ärger wegen eines Fotos mit dem Eifelturm).
Herzlich
Sylvia Grotsch
Hallo Frau Grotsch,
danke für die Info. Ich wusste zwar, dass Personen ihre Einwilligung geben müssen, aber dass Gebäude nicht fotografiert werden dürfen, war mir neu. Danke.
Herzlichst,
Sandra Holze